
FAQ
Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit eine Baufinanzierung zu erhalten. Natürlich schaut sich die Bank die Bonität an. Hierbei werden die Ein- und Ausgaben geprüft inkl. Der neuen geplanten monatlichen Rate. Ebenfalls prüft die Bank die Schufa Einträge.
Hier schaut die Bank nur, ob bisherige Verträge auch ordentlich bedient wurden oder ob es Zahlungsschwierigkeiten gab. Letztendlich wird sich die Immobilie genauer angesehen. Die Bank wertet das Objekt ein und prüft, ob dieser Wert zum Kaufpreis passt.
Die Bank schützt Sie also vor sogenannten Wuchergeschäften. Diese Voraussetzungen prüfen wir gerne vorab in einem Beratungsgespräch und stellen Ihnen ein Käuferzertifikat aus. Dieses können Sie hier ganz einfach online bei uns beantragen und auf unseren Rückruf warten.
Die Dauer der Auszahlung ist von mehren Faktoren abhängig. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Auszahlung erfolgen kann, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Man sollte sich grundsätzlich jedoch bei einer Baufinanzierung nicht zeitlich unter Druck setzen, sondern alles Schritt für Schritt.
Eine Prolongation ist eine klassische Anschlussfinanzierung. Das Zinsbindungsende steht kurz bevor und Sie vereinbaren bei der gleichen Bank eine neue Zinsvereinbarung.
Hier verhandeln Sie über den Zinssatz, die monatliche Rate und die Laufzeit. Gerne erstellen wir Ihnen hierfür ein Angebot und prüfen, ob andere Banken nicht sogar attraktivere Zinsen bieten.
Bei Baufinanzierungen hat jeder ein Sonderkündigungsrecht gem. § 489 BGB der eine Baufinanzierung mit einer Zinsbindung von mehr als 10 Jahren abgeschlossen hat.
Kündigungsrecht:
Die Kündigung von Krediten mit einem gebundenen Sollzins nach § 489 BGB beginnt mit Ablauf von 10 Jahren nach dem vollständigen Empfang der Darlehen und Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Wurde nach dem Empfang des Kredites eine neue Sollzinsbindung geschlossen, tritt der Zeitpunkt der Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunktes des Empfangs.
Somit kann man das Darlehen nach 10,5 Jahren nach Auszahlung bzw. Abschluss der Anschlussfinanzierung kündigen.
Zum Beispiel: Ihre Darlehen wurden am 29.01.2007 voll ausgezahlt, somit ist eine Kündigung der bisherigen Sollzinsbindung am 29.01.2017 zum 29.07.2017 möglich.
Ihre Sollzinsbindung wurde am 01.04.2011 von Ihnen unterschrieben, somit ist eine Kündigung der bisherigen Sollzinsbindung am 01.04.2021 zum 01.10.2021 möglich.
Trifft bei Ihnen diese Möglichkeit zu? Gerne schauen wir uns Ihre Finanzierung an und beraten Sie hierzu.
So bezeichnet man Anschlussfinanzierung die man frühzeitig abschließt – i.d.R. 12 – 60 Monate vor dem eigentlichen Zinsbindungsende.
Dadurch haben Sie die Möglichkeit die heutigen Zinsen für Ihr Darlehen zu sichern, welches erst später ausläuft. Hierbei sichert sich die finanzierende Bank durch einen sogenannten Forwardaufschlag gegen steigende Zinsen. Wie hoch dieser Aufschlag ist kommt darauf an, wie weit im Voraus Sie sich den Zinssatz sichern möchten.
Gerne betrachten wir Ihre Finanzierung genauer und unterbreiten Ihnen ein Angebot.
Das ist ganz einfach: Indem du mit einem unserer Finanzierungsexperten sprichst. Diese können dir im Vorfeld bereits mitteilen, was du dir an Kaufpreis leisten kannst mit deiner Wunschrate!
Da gibt es teilweise große Unterschiede von Bank zu Bank. Wir arbeiten mit über 500 Produktanbietern zusammen und prüfen immer individuell, bei welchem Anbieter Sie die besten Konditionen erhalten!
Grundsätzlich werden aber immer folgende Unterlagen benötigt.
Bonitätsunterlagen:
Ausweiskopie
Letzten 3 Gehaltsabrechnungen
Eigenkapitalnachweis (sofern welches eingebracht werden soll)
Objektunterlagen:
bemaßte Grundrisse
Baupläne
Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
Bilder von Innen & Außen
Aufstellung bisheriger und geplanter Modernisierungen
Wohnflächenberechnung
Baupläne / Zeichnungen
Exposé (sofern vorhanden)
(Unterlagen variieren je nach Anbieter)
Folgende Nebenkosten fallen prozentual vom Kaufpreis bei einem Immobilienkauf an:
2,00 % Notarkosten
3,50 - 6,50 % Grunderwerbskosten*
ggfls. bis zu 4,76 % Maklerkosten
*je nach Bundesland
Häufig gestellte Fragen
Du wirst im Verkaufsprozess entlastet und kannst alles in professionelle Hände geben. Unsere Immobilienexperten/innen übernehmen für dich die Durchführung der Besichtigungsterminen, die Vorselektion bonitärer Interessenten, Kaufpreisverhandlungen und Einhaltung von Fristen und Terminen und vieles mehr.
Das kann man Pauschal nicht beantworten. Es kommt auf verschiedene Faktoren an, z.B. wie viel soll unser Immobilienexperte/in für dich an Arbeit abnehmen? Welche Sonderleistungen werden gewünscht? In der Regel liegt die Maklercourtage zwischen 3,00 und 7,14 %. Gerne können wir die Faktoren in einem unverbindlichen Gespräch besprechen und dir konkret sagen, welcher Prozentsatz bei dir anfallen würden.
Da kannst du ganz klar mit einwirken auf die Dauer. Es geht immer um Angebot und Nachfrage. Unsere Immobilienexperten/innen können dir durch die langjährige Erfahrung sagen, wie lange der Verkauf deiner Immobilie dauern würde und wie man diese positiv beeinflussen kann.
Es werden die Unterlagen wie bei einer Finanzierung benötigt. Das bedeutet: Grundbuchauszug, Baupläne, Energieausweis, eventuelle Baugenehmigungen und Nachweise über eventuelle Mängel. Wir unterstützen aber gerne bei der Besorgung der Unterlagen.
Wie, Wo, Wann? Der Ablauf einer Baufinanzierung
Sie haben den Wunsch in Ihren eigenen 4 Wänden zu leben und keine Miete mehr zu zahlen? Sie suchen noch das richtige Objekt oder möchten sich den Wunsch erst in einigen Jahren erfüllen? Bevor es konkret wird, macht es Sinn sich mit der Bank in Verbindung zu setzen, um die ersten Fragen zu klären:
Wie funktioniert eine Baufinanzierung?
Was kann ich mir überhaupt leisten?
Welche (Neben-) kosten kommen auf mich zu?
Kann ich mir die niedrigen Zinsen von heute schon sichern?
Wie finde ich das richtige Objekt?
Wir arbeiten mit mehreren Immobilienmaklern zusammen und unterstützen Sie gerne bei der Suche.
Bei unserem Erstgespräch klären wir all die genannten Fragen und alle weiteren, die Ihnen auf der Seele brennen. Gerne stellen wir Ihnen dann auch ein Käuferzertifikat aus, damit Sie zu dem Besichtigungstermin Ihrer Traumimmobilie auch eingeladen werden.
Sie konnten dank des Käuferzertifikates sich mit dem Makler zu einem Besichtigungstermin treffen und es war Liebe auf den ersten Blick? Nach dem Sie sich über den Kaufpreis geeinigt haben und ggf. anfallende Modernisierungskosten festgelegt haben, wird es ernst.
Wie beantragt man das Darlehen und vor allem bei welcher Bank?
Da wir mit mehreren Banken zusammenarbeiten, können wir Ihnen stets das beste Angebot heraussuchen. Die Beantragung machen wir mit Ihnen zusammen. Wichtig ist, dass Sie möglichst alle Unterlagen mitbringen, die die Bank benötigt.
Welche Form bzw. welches Modell und welche Laufzeit passt am besten zu Ihnen? Zinsbindungen sind zwischen 5 bis 30 Jahren möglich.
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Formen. Das Annuitätendarlehen und das Zinszahlungsdarlehen. Bei dem Annuitätendarlehen zahlt man eine monatliche Rate, die aus Zins und Tilgung besteht. Nach Ablauf der Zinsbindung besteht eine Restschuld, über die neuverhandelt werden muss zu dem dann aktuellen Marktzins.
Bei dem Zinszahlungsdarlehen wird die Rate aufgeteilt. Die Zinsen zahlt man für das Darlehen und die Tilgung fließt in einen Bausparvertrag. Hier bleibt die Darlehenssumme immer gleich. Warum sollte man das also tun? Weil nach Ablauf der Zinsbindung der Bausparvertrag in die Zuteilung kommt und man die Restschuld über diesen weiter finanzieren kann. Bei dem Bausparvertrag sichert man sich bei Vertragsabschluss bereits den Darlehenszins und der ist heutzutage sehr attraktiv. Man hat also kein Zinsänderungsrisiko. Gerne erläutern wir Ihnen die Unterschiede und Vor-& Nachteile im persönlichen Gespräch.
Sobald die Bank all unsere gemeinsam zusammen getragenen Unterlagen geprüft hat, geben diese Ihre Darlehenszusage. Jetzt kann der Notartermin vereinbart werden und die bisherige Wohnung gekündigt. Die Bank schickt eine Menge Unterlagen, gerne helfen wir Ihnen dabei den Überblick zu behalten und gehen alles gemeinsam mit Ihnen durch.
Der große Tag! Jetzt wird es offiziell! Beim Notartermin wird der Kaufvertrag verlesen und gemeinsam unterschrieben. Vorab erhalten Sie bereits eine Ausfertigung, um alles in Ruhe zu prüfen. Die wichtigsten Eckdaten des Kaufvertrages: Kaufpreis & Fälligkeitstermin, aktuelle Grundbuchdaten und was passiert bei Nichterfüllung. Die Bank gibt Ihnen auch ein Formular mit, welches Sie dem Notar mitbringen. Es handelt sich um die Bestellung der Grundschuld. Das bedeutet, dass die Bank sich im Grundbuch eintragen darf um die Sicherheit zu erhalten, welche bei einer Baufinanzierung benötigt wird.
Was passiert danach? Der Notar hat Pflichten die er erfüllen muss bevor der den Kaufpreis fällig stellt. Der Notar sorgt für die Eigentumsvormerkung sowie für die Grundbucheintragung für die Bank. Wichtig: bei der Eigentumsvormerkung handelt es sich nur um die Vormerkung, erst mit Zahlung des Kaufpreises wird der alte Eigentümer ausgetragen und Sie werden Eigentümer.
Sobald der Notar seine Pflichten erfüllt hat, stellt er den Kaufpreis fällig. Das bedeutet, dass Sie die Bank anweisen müssen den Betrag gemäß dieser Fälligkeitsmitteilung auszuzahlen. Zuvor müssen Sie alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllen. Diese könnten z.B. wie folgt aussehen:
Einreichung der unterschriebenen Unterlagen der Bank (Darlehensvertrag, Empfangsbestätigung, Grundschuldzweckerklärung, Sepa Mandat, …)
Rangrichtige Grundschuldeintragung
Vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde
Auszahlungsabruf & Fälligkeitsmitteilung
Für Modernisierungen: Nachweise (Rechnungen & Fotos)
Nachweis für die Eigenkapitalverwendung
Diese werden aber individuell für die ausgearbeitet. Sollten diese alle erfüllt sein, können Sie der Bank Ihren Auszahlungsabruf und der Fälligkeitsmitteilung vom Notar einreichen. Mit dieser Zahlung werden Sie Eigentümer. Herzlichen Glückwunsch.
Jetzt wo Sie Eigentümer sind, können Sie die Kisten packen und in Ihre Traumimmobilie einziehen. Oder muss noch die ein oder andere Modernisierung erfolgen? Jetzt zahlt die Bank auch das beantragte Modernisierungsgeld aus – gegen Vorlage von Rechnungen oder Bildern. Wenn Ihr Darlehen vollausgezahlt wurde, beginnt auch die Rückzahlungsphase. Das bedeutet Sie zahlen erst ab jetzt die volle, vereinbarte Rate. Vorher zahlen Sie lediglich anteilige Zinsraten ohne Tilgung.
Modernisierungen können auch lange nach dem Einzug notwendig werden. Hierfür gibt es bestimmte Darlehensformen die Ihnen helfen können. Gerne zeigen wir Ihnen auch hier die Möglichkeiten auf.
Die Zinsbindung endet und jetzt? Es kommt auf das Modell an, welches Sie gewählt haben und wie der aktuelle Marktzins aussieht. Bei dem Annuitätendarlehen verbleibt eine Restschuld und es wird mit den dann aktuellen Zinsen neu verhandelt – sowohl die Laufzeit, die Zinsen als auch die Ratenhöhe. Bei dem Zinszahlungsdarlehen haben Sie noch weiterhin die Möglichkeit, dass Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Hier haben Sie sich den Zinssatz bereits gesichert und müssen sich hierüber keine Gedanken mehr machen. Sollten Sie eine Zinsbindung über 10 Jahre abgeschlossen haben, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB zu. Dieses besagt, dass Sie nach 10 Jahren der Vollauszahlung mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist das Darlehen kündigen können.
Ob dieser Fall bei Ihnen eintritt, schauen wir uns gerne mit Ihnen an und überlegen uns gemeinsam, wie die Finanzierung weiter gehen soll.
Nach einigen Jahren haben Sie es geschafft. Das Darlehen ist zurückgezahlt. Doch wie geht es weiter? Sie haben die Möglichkeit die Grundbucheintragung der Bank zu löschen. Hierfür fallen Gebühren an, Notarkosten und Grundbuchamtskosten. Doch muss die Löschung sein? Wenn Sie die Immobilie verkaufen möchten, dann ja. Ansonsten kann man die Grundbucheintragung bestehen lassen und für spätere Zwecke nutzen. Z.B. für Modernisierungen oder wenn Sie (oder jemand aus der Familie) ein Objekt kaufen möchte.
Nachteile, dass die Eintragung bestehen bleibt, haben Sie keine. Selbst wenn Sie die Bank wechseln möchten, ist eine Abtretung der Grundschuld immer noch günstiger als eine Löschung der alten Bank und Neueintragung der neuen Bank.
Risiken bei einer Baufinanzierung
Zinsänderungsrisiko
In der Regel dauert eine Baufinanzierung 25-35 Jahre. Zinsbindungen kann man zwischen 5 und 30 Jahren. Je länger die Laufzeit desto teurer die Zinssätze. Daher arbeiten viele mit Bausparverträgen um sich die günstigen Zinsen zu sichern, welchen man ebenfalls für auch bereits bestehende Finanzierungen nutzen kann. Gerne zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten auf.
Todesfall einer der Darlehensnehmer
Wohl der schlimmste Fall der eintreten kann. Um seine Hinterbleibenden abzusichern ist die Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung noch der Sinnvollste weg. Auch wenn Sie bereits eine Finanzierung abgeschlossen haben, können Sie Ihre Liebsten absichern. Bei den Lebensversicherungen gibt es verschiedene Modelle, gerne prüfen wir, welches Modell zu Ihrer Lebenssituation passt.
Rentenalter
Wie bekannt ist das Einkommen im Rentenalter geringer. Damit die Differenz zum vorherigen Einkommen nicht so groß ist, macht es Sinn sich frühzeitig über die Möglichkeiten der Altersvorsorge zu informieren.
Berufsunfähigkeit
Was ist wenn man durch einen Unfall seinen gelernten Job nicht mehr ausüben kann? Auch gegen diesen schlimmen Fall, gibt es Wege sich abzusichern. Gerne erstellen wir Ihnen eine Berechnung wie diese aussehen kann.
In guten wie in schlechten Zeiten - auf uns können Sie bauen.
Arbeitslosigkeit
Wenn man arbeitslos wird, ist das nie gut. Wenn man nebenbei eine Finanzierung tragen muss und das vielleicht sogar alleine, macht es die Situation nicht besser. Entgegen den Privatkrediten gibt es bei Baufinanzierungen nicht die Möglichkeit sich für diesen Fall abzusichern. Dementsprechend sollte man sich Rücklagen schaffen, um evtl. 2-3 Monate überbrücken zu können. Wichtig: Sobald Sie merken Sie könnten in Zahlungsschwierigkeiten kommen, sprechen Sie mit der Bank oder mit uns.
Familienplanung
Ein schönes Thema, welches man bei einer Beratung auch immer besprechen sollte. Man nimmt als Partner eine Finanzierung auf mit 2 Gehältern. Doch wenn der Nachwuchs kommt, fällt erstmal ein Gehalt zum größten Teil weg. Auch hier sollte man in der Lage sein, sich die monatliche Teilzahlung noch leisten zu können. Es gibt die Möglichkeit den Tilgungssatz anzupassen während der Laufzeit. Dies muss jedoch von Anfang an in die Finanzierung eingebaut werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.